Mehr Infos zu Allergenen ab Dezember Vorschrift

Mehr Vorschriften zu Allergenen

Regeln für unverpackte Nahrung: EU-Lebensmittelverordnung wird Ende 2014 verbindlich

Kurz vor Weihnachten 2014 beschert die EU-Lebensmittelverordnung den Verbrauchern mehr Informationen und vielen Unternehmen mehr Aufwand: Ab dem 13. Dezember 2014 müssen die Betriebe auch bei unverpackten Lebensmitteln auf potentielle Allergene hinweisen.

Eine Kennzeichnung ist bis dahin nur für die Nahrung verpflichtend, die bereits verpackt in den Verkauf kommt. Laut Verordnung sind die Produkte betroffen, „die dem Endverbraucher ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten oder auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden.“ Kurz gesagt: Neben anderen Handwerksbetrieben wie Fleischereien müssen bald auch die Bäcker auf Inhaltsstoffe in ihren Produkten hinweisen, die eventuell Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen können.

Die umfassende Verbraucher-Information wird bei der Bäckerei Huth groß geschrieben. Neben News und Tipps gibt es auf der Homepage (www.baeckerei-huth.de) auch Infos zu dem, was in den frischen Produkten steckt. In den Huth-Fachgeschäften kann man sich natürlich ebenfalls schlau machen (Bild).

 

Die Meisterbäcker sind gut vorbereitet

Die Gefahr, dass die Neuerung die Limburger Meisterbäcker auf dem falschen Fuß erwischt, besteht allerdings nicht. „Wir weisen bereits seit Jahren auf die Zutaten und Inhaltsstoffe hin“, so Sascha Huth von den Limburger Meisterbäckern, die auf ihrer Homepage (www.baeckerei-huth.de) und in den Huth-Fachgeschäften umfassende Informationen zu ihren frischen Backwaren bereitstellen. Auch hier kann sich jeder davon überzeugen, dass es beim einzigen „SlowBaker“ der Region nur beste Zutaten und keine Fertigmischungen gibt. Und wer es noch genauer wissen will, der ist als Besucher auch in der Backstube des „echten Bäckers“ willkommen.